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Neuregelung der Höchstaltersgrenzen für die Verbeamtung in NRW
07.01.2016

Neuregelung der Höchstaltersgrenzen für die Verbeamtung in NRW

das Gesetz zur Neuregelung der Höchstaltersgrenzen für die Verbeamtung im Land NRW ist in Kraft. Den aktuellen Link zum Gesetzestext finden Sie hier:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15422&ver=8&val=15422&sg=0&menu=1&vd_back=N

In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob die Möglichkeit der Verbeamtung nach den neuen gesetzlichen Voraussetzungen ggf. noch besteht.
 
Nehmen Sie Kontakt auf, um Ihren Fall prüfen zu lassen!

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