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Ausschluss von Abiturprüfung rechtswidrig
01.06.2010

Ausschluss von Abiturprüfung rechtswidrig

Die Schülerin hatte Widerspruch gegen den Ausschluss von der Abiturprüfung eingelegt und konnte wegen dessen aufschiebender Wirkung an der Abiturprüfung teilnehmen. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteil vom 01.06.2010 der Klage der Schülerin stattgegeben. Eine Täuschungshandlung hat sich nach der Beweisregel des ersten Anscheins nicht annehmen lassen. Ein hoher Grad zwischen der Arbeit der Schülerin und den amtlichen Lösungshinweisen konnte nicht festgestellt werden.

 

Aktenzeichen 7 K 1873/09, Urteil vom 01.06.2010

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