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Kein Streikrecht für deutsche Beamte
30.03.2012

Kein Streikrecht für deutsche Beamte

Beamten in der Bundesrepublik Deutschland steht kein Streikrecht zu. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster anlässlich eines Disziplinarverfahrens einer beamteten Lehrerin klargestellt. Die Lehrerin hatte im Jahr 2009 mehrmals an gewerkschaftlich organisierten Warnstreiks teilgenommen. Durch ihren Dienstherrn wurde ihr daraufhin eine Disziplinarmaßnahme auferlegt gegen die sich die Lehrerin auf dem Klageweg zur Wehr gesetzt hatte. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat diese Klage nun in 2. Instanz abgewiesen. Nach Auffassung des OVG lässt sich weder aus der Europäischen Menschenrechtskonvention noch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein Streikrecht für deutsche Beamte ableiten. Demzufolge steht ihnen ein Streikrecht nicht zu.

Gegen die Entscheidung besteht nun die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde über die das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hat.

 

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 07.03.2012 - 3d A 317/11.O

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